Gutachten im Zusammenhang mit finanziellen Ausnahmesituationen


Nachhaltige Sicherheit für den Fall der Fälle

Häufig assoziiert man mit finanziellen Ausnahmesituationen eher Engpässe, wie z. B. temporären oder dauerhaften Liquiditätsmangel.

Ausnahmesituationen, die die Wertermittlung einer Immobilie und den anschließenden Verkauf oder die Beleihbarkeit zur Überbrückung von finanziellen Engpässen notwendig machen, sind keine Seltenheit in Erwerbsbiografien. Sie entstehen z. B. durch Krankheit oder anderweitig geminderte Erwerbsfähigkeit. Bei Unternehmern kann auch der Ausfall von Forderungen dafür verantwortlich sein, dass die Liquidität kurzzeitig, oder in Ausnahmefällen vielleicht sogar dauerhaft in Schieflage gerät.


Als zertifizierter Sachverständiger habe ich gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle meine fachliche und persönliche Kompetenz nachwgewiesen. Auch nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle regelmäßig meine Tätigkeit, z. B. durch Auswertung von Arbeitsproben, Weiterbildungsnachweise oder andere Maßnahmen.

Nur so ist für Sie garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.

Weitere Informationen zur Qualifikation von ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen zur Immobilienwertermittlung finden Sie auch auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.


Wenn Sie in dieser Situation mit Ihrer Hausbank über einen neuen Kredit oder die Verlängerung eine bestehenden Verpflichtung sprechen, wird diese entsprechende Sicherheiten sehen wollen. Die Einschätzung eines nicht-zertifzierten Gutachters wird in diesen Fällen von Ihrer Bank nicht anerkannt werden, auch wenn Sie vielleicht einen Bekannten haben, der schon ein paar mal mit seinen Schätzungen ganz richtig lag.

Grundlage für eine verbindliche Bankzusage ist in jedem Fall die Einschätzung eines zertifizierten und unabhängigen Gutachters. Ohne ein solches Gutachten haben Sie weder Kontrolle noch Klarheit über den weiteren Fortgang der Dinge. Auch kann es eine gute Idee sein, den Gutachter direkt mit zum Bankgespräch zu nehmen. Sehr gerne begleite ich Sie dabei unterstütze Sie entsprechend.

Sind Immobilien Bestandteil eines Insolvenzverfahrens, so ist in jedem Fall ein offizielles Gutachten zwingend erforderlich. Nur auf diese Weise werden die Interessen aller Beteiligten optimal berücksichtigt.

Die Kosten, die Ihnen hierdurch entstehen, sollten Sie als Investition betrachten, die Sie in die Lage versetzt Ihre nächsten Ziele vom bestmöglichen nächsten Level aus zu verfolgen. Auf der Website von Makler Schmitz aus Mönchengladbach  ist das recht anschaulich formuliert: „Was tun, wenn die Katze zu wenig Mäuse gefangen hat? Wir sagen es Ihnen”


Klarheit bei Streit und Schwierigkeiten